Unser Anliegen

Wir wollen ein Hospiz für die Bevölkerung der Stadt Biel und die umliegenden Regionen aufbauen und betreiben.

Ein Ort

  • wo schwerkranke Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen können
  • wo die Anliegen der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen im Zentrum stehen
  • wo Zeit und Raum für Leben, Abschied, Trauer möglich ist
  • wo beraten, betreut und begleitet wird.

Unser Auftrag

Die Beratung und Begleitung von Menschen am Lebensende steht für uns im Zentrum. Wir arbeiten nach den Vorgaben für Palliative Care.

Wir berücksichtigen individuelle Lebenserfahrungen und Fachkompetenzen für ein bestmögliches Leben und Sterben.

Wir vernetzen uns mit den Dienstleistern der Stadt und den
benachbarten Regionen.

Unterstützen Sie uns!

  • Als Mitglied im Verein Hospiz Biel/Bienne
  • Als Gönnerin und Gönner
  • Als Sponsorin und Sponsor

Ein grosses Dankeschön für Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme, wir freuen uns auf Sie.

Hier können Sie das Beitrittsformular für den Verein herunterladen (→ PDF)

Unser Anliegen

Wir wollen ein Hospiz für die Bevölkerung der Stadt Biel und die umliegenden Regionen aufbauen und betreiben.

Ein Ort

  • wo schwerkranke Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen können
  • wo die Anliegen der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen im Zentrum stehen
  • wo Zeit und Raum für Leben, Abschied, Trauer möglich ist
  • wo beraten, betreut und begleitet wird.

Unser Auftrag

Die Beratung und Begleitung von Menschen am Lebensende steht für uns im Zentrum. Wir arbeiten nach den Vorgaben für Palliative Care.

Wir berücksichtigen individuelle Lebenserfahrungen und Fachkompetenzen für ein bestmögliches Leben und Sterben.

Wir vernetzen uns mit den Dienstleistern der Stadt und den
benachbarten Regionen.

Unterstützen Sie uns dabei!

  • Als Mitglied im Verein Hospiz Biel/Bienne
  • Als Gönnerin und Gönner
  • Als Sponsorin und Sponsor

Ein grosses Dankeschön für Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme, wir freuen uns auf Sie.

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Über uns

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Hospiz aufzubauen, für die Finanzierung zu sorgen und die Trägerschaft zu übernehmen.

Monika Degen-De Luigi
Ausbildung zur Primarlehrerin. Musikstudium in Bern (Orgel und Klavier). Weiterbildung in Musiktherapie und Praxis auf dem Thorberg. Studium der Gehörlosenpädagogik HfH in Zürich und Arbeit im Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache in Münchenbuchsee.

Gianclaudio De Luigi
Ausgebildeter Möbelschreiner und Gastronom. Lebhafter Berufsweg mit Selbständigkeit ab 1988. Umbau des Kornhauses in Büren an der Aare zu einem Restaurant und Wohnhaus. Führt seit 2004 das Ristorante IL GRANO.

Patrick Honauer
Koch, Dozent und Unternehmensentwickler u. a. für nachhaltige Versorgungsketten und Versorgungsnetzwerke, soziale Institutionen sowie Berufsbildung in Nepal für Köchinnen, Köche und Lodgeleitende im Rahmen von globale Solidarität und Zusammenarbeit, mitwirkender Koch zur Bekämpfung des weltweiten Hungers der UN-Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit.

Franziska Hunziker
Ausgebildete Pflegefachfrau und Berufsschullehrerin im Gesundheitswesen, Erfahrung in der Akut- und Langzeitpflege. Langjährige Unterrichtstätigkeit in Berufsschule für Pflege in Aarberg und Biel und als Leitung Bildung im Spital Aarberg und Zentrum für Langzeitpflege Schlössli Biel-Bienne. Absolventin der Höheren Fachausbildung Stufe II am Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe WEG in Aarau.

Dr. med. Theres Koller-Stebler
Seit 1995 Haus- und Familien-Ärztin in Biel und Agglomeration. Seit 2018 Vorstandsmitglied von palliative bern.

Monika Degen-De Luigi
Ausbildung zur Primarlehrerin. Musikstudium in Bern (Orgel und Klavier). Weiterbildung in Musiktherapie und Praxis auf dem Thorberg. Studium der Gehörlosenpädagogik HfH in Zürich und Arbeit im Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache in Münchenbuchsee.

Gianclaudio De Luigi, Präsident
Ausgebildeter Möbelschreiner und Gastronom. Lebhafter Berufsweg mit Selbständigkeit ab 1988. Umbau des Kornhauses in Büren an der Aare zu einem Restaurant und Wohnhaus. Führt seit 2004 das Ristorante IL GRANO.

Falco Klauser, Manager im Gesundheitswesen
Msc., CAS und weitere Fortbildungen, führte von 2021 bis zur Schliessung das Spital Tiefenau, versiert im operativen Finanz- und Führungsmanagement.

Anna Koellreuter, Dr. phil, Spir. Care und Psychotherapie
Langjährige Berufserfahrung in Psychotherapie und Klassischer Homöopathie mit Menschen bei schweren Erkankungen. Supervisionen und Workshops in Anamnesetechnik.

Theres Koller-Stebler, Dr. med., Palliative Care und Hausärztin
Seit 1995 Haus- und Familienärztin, bis 2017 im mit Ehemann gegründeten 1. Ärztezentrum Burg in Biel, bis Ende 2021 in Haus-und Heimarzt- Praxis im Fahr, ab 2022 Aufbau der Hausarztmedizinbienne und hausärztlichen Tätigkeit an der Bahnhofstrasse 14, in Biel. Fähigkeitsausweis in Psychosomatik, Manueller Medizin, Abdomen Ultraschall, Weiterbildungskurse in Palliativ-Medizin. Vorstandsmitglied palliativebern.ch. Freude an vernetzter Zusammenarbeit interdisziplinär, mit Studierenden, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, sowie Fach übergreifend mit Personen aus anderen Gesundheitsberufen und Seelsorgern.

Christa Rüefli, Liegenschaften
Hochbauzeichnerin, Projekt- und Bauleitungen von Umbauten mit denkmalpflegerischem Schwerpunkt. Pensioniert.

Edith Schmid, Sekretariat und Administration
Sozialarbeiterin FH, mit langjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit. Als Berufsbeiständin bis zur Pensionierung tätig im Erwachsenenschutz der Stadt Biel.

Verein Hospiz Biel/Bienne 

Statuten (→ PDF)

Artikel 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Hospiz Biel/Bienne“ besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Biel. 

Artikel 2 Zweck
Der Verein setzt sich für den Aufbau eines Hospizes in Biel für schwerkranke Menschen in der letzten Lebenszeit ein und führt dessen Betrieb.
Er steht für eine medizinische, pflegerische, seelsorgerische und soziale Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen am Lebensende ein.
Der Verein vernetzt sich mit relevanten Akteuren und Organisationen.
Er informiert über seine Aktivitäten.
Der Verein verfolgt keinen Erwerbszweck und hat ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzungen. 

Artikel 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechtes werden, welche Ziel und Zweck anerkennen und zu dessen Förderung bereit sind. 

Der Verein besteht aus:

  • Einzelmitgliedern 
  • Ehepaaren/Partnerschaften 
  • Kollektivmitgliedern (juristische Personen) 

Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe der Beitrittserklärung und mit der Aufnahme durch den Vorstand erworben.
Der Austritt auf Ende eines Kalenderjahres erfolgt durch eine schriftliche Erklärung zuhanden des Vorstandes.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Einem ausgeschlossenen Mitglied steht das Recht zu, an die nächste Mitgliederversammlung zu rekurrieren. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig ohne Angabe von Gründen.
Mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod endet die Mitgliedschaft. 

Artikel 4 Gönner
Gönner ist, wer den Verein finanziell unterstützt, ohne Mitglied zu sein. Er hat das Recht, auf Wunsch an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilzunehmen. 

Artikel 5 Finanzielle Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über Zuwendungen, Spenden und Erträge aller Art sowie die Beiträge der Mitglieder. Die Mitglieder leisten einen Beitrag von mindestens Fr. 50.- jährlich. Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. 

Artikel 6 Organe
Die Organe des Vereins sind: 

  • Die Vereinsversammlung 
  • Der Vorstand 
  • Die Revisorinnen/Revisoren 

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. 

Artikel 7 Vereinsversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Versammlung der Mitglieder. Weitere Versammlungen können durch den Vorstand oder auf Antrag eines Fünftels aller Mitglieder einberufen werden. Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Anträge von Mitgliedern an die Vereinsversammlung sind beim Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich einzureichen. Über verspätet eingereichte Anträge kann, sofern nicht alle an der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder zustimmen, kein Beschluss gefasst werden. 

Die Vereinsversammlung hat die folgenden Befugnisse: 

  • Festsetzung und Änderung der Statuten 
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung 
  • Abnahme der Jahresberichte 
  • Wahl des Vorstandes 
  • Wahl der Revisorinnen/Revisoren 
  • Kenntnisnahme des Revisorenberichtes und Abnahme der Jahresrechnung 
  • Beschluss über das Budget inklusive der Mitgliederbeiträge 
  • Beschluss über die Auflösung des Vereins 
  • Beschluss über die Verwendung des Liquidationsvermögens im Falle der Auflösung des Vereins im Sinne der Regelung in Art. 10 hiernach. 

Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig.
Einzelmitglieder und Kollektivmitglieder verfügen in der Vereinsversammlung über eine Stimme, Paare über zwei Stimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden für die Berechnung des Mehrs nicht berücksichtigt) mit Ausnahme der Statutenänderungen und der Auflösung des Vereins, für welche eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
Über die Verhandlungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. 

Artikel 8 Vorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus mindestens fünf Mitgliedern.
Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand jeweils für zwei Jahre und bestimmt die Präsidentin/den Präsidenten. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er organisiert sich selbst. Er legt fest, wer für die einzelnen Ressorts zuständig ist und regelt die Zeichnungsberechtigung. 

Artikel 9 Revisoren
Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisorinnen/Revisoren. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Revisorinnen/Revisoren überprüfen die Buchführung und die Jahresrechnung, worüber sie zuhanden der Vereinsversammlung den Revisionsbericht erstatten. 

Artikel 10 Auflösung des Vereins
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen. Der Beschluss erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Im Falle einer Auflösung sind der verbleibende Gewinn und das Vermögen einer wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz und mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zu übertragen.
Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. 

Artikel 11 Schlussbestimmungen
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 11.08.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. 

Biel, den 11.08.2021
Der Präsident (a.i.).             Die Vizepräsidentin (a.i.) 

 

Über uns

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Hospiz aufzubauen, für die Finanzierung zu sorgen und die Trägerschaft zu übernehmen.

Monika Degen-De Luigi
Ausbildung zur Primarlehrerin. Musikstudium in Bern (Orgel und Klavier). Weiterbildung in Musiktherapie und Praxis auf dem Thorberg. Studium der Gehörlosenpädagogik HfH in Zürich und Arbeit im Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache in Münchenbuchsee.

Gianclaudio De Luigi
Ausgebildeter Möbelschreiner und Gastronom. Lebhafter Berufsweg mit Selbständigkeit ab 1988. Umbau des Kornhauses in Büren an der Aare zu einem Restaurant und Wohnhaus. Führt seit 2004 das Ristorante IL GRANO.

Patrick Honauer
Koch, Dozent und Unternehmensentwickler u. a. für nachhaltige Versorgungsketten und Versorgungsnetzwerke, soziale Institutionen sowie Berufsbildung in Nepal für Köchinnen, Köche und Lodgeleitende im Rahmen von globale Solidarität und Zusammenarbeit, mitwirkender Koch zur Bekämpfung des weltweiten Hungers der UN-Entwicklungsziele für Nachhaltigkeit.

Franziska Hunziker
Ausgebildete Pflegefachfrau und Berufsschullehrerin im Gesundheitswesen, Erfahrung in der Akut- und Langzeitpflege. Langjährige Unterrichtstätigkeit in Berufsschule für Pflege in Aarberg und Biel und als Leitung Bildung im Spital Aarberg und Zentrum für Langzeitpflege Schlössli Biel-Bienne. Absolventin der Höheren Fachausbildung Stufe II am Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe WEG in Aarau.

Dr. med. Theres Koller-Stebler
Seit 1995 Haus- und Familien-Ärztin in Biel und Agglomeration. Seit 2018 Vorstandsmitglied von palliative bern.

Monika Degen-De Luigi
Ausbildung zur Primarlehrerin. Musikstudium in Bern (Orgel und Klavier). Weiterbildung in Musiktherapie und Praxis auf dem Thorberg. Studium der Gehörlosenpädagogik HfH in Zürich und Arbeit im Pädagogischen Zentrum für Hören und Sprache in Münchenbuchsee.

Gianclaudio De Luigi, Präsident
Ausgebildeter Möbelschreiner und Gastronom. Lebhafter Berufsweg mit Selbständigkeit ab 1988. Umbau des Kornhauses in Büren an der Aare zu einem Restaurant und Wohnhaus. Führt seit 2004 das Ristorante IL GRANO.

Falco Klauser, Manager im Gesundheitswesen
Msc., CAS und weitere Fortbildungen, führte von 2021 bis zur Schliessung das Spital Tiefenau, versiert im operativen Finanz- und Führungsmanagement.

Anna Koellreuter, Dr. phil, Spir.Care und Psychotherapie
Langjährige Berufserfahrung in Psychotherapie und Klassischer Homöopathie mit Menschen bei schweren Erkankungen. Supervisionen und Workshops in Anamnesetechnik.

Theres Koller-Stebler, Dr. med., Palliative Care und Hausärztin
Seit 1995 Haus- und Familienärztin, bis 2017 im mit Ehemann gegründeten 1. Ärztezentrum Burg in Biel, bis Ende 2021 in Haus-und Heimarzt- Praxis im Fahr, ab 2022 Aufbau der Hausarztmedizinbienne und hausärztlichen Tätigkeit an der Bahnhofstrasse 14, in Biel. Fähigkeitsausweis in Psychosomatik, Manueller Medizin, Abdomen Ultraschall, Weiterbildungskurse in Palliativ-Medizin. Vorstandsmitglied palliativebern.ch. Freude an vernetzter Zusammenarbeit interdisziplinär, mit Studierenden, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, sowie Fach übergreifend mit Personen aus anderen Gesundheitsberufen und Seelsorgern.

Christa Rüefli, Liegenschaften
Hochbauzeichnerin, Projekt – und Bauleitungen von Umbauten mit denkmalpflegerischem Schwerpunkt. Pensioniert.

Edith Schmid, Sekretariat und Administration
Sozialarbeiterin FH, mit langjähriger Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit. Als Berufsbeiständin bis zur Pensionierung tätig im Erwachsenenschutz der Stadt Biel.

 Verein Hospiz Biel/Bienne 

Statuten 

Artikel 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Hospiz Biel/Bienne“ besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Biel. 

Artikel 2 Zweck
Der Verein setzt sich für den Aufbau eines Hospizes in Biel für schwerkranke Menschen in der letzten Lebenszeit ein und führt dessen Betrieb.
Er steht für eine medizinische, pflegerische, seelsorgerische und soziale Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen am Lebensende ein.
Der Verein vernetzt sich mit relevanten Akteuren und Organisationen.
Er informiert über seine Aktivitäten.
Der Verein verfolgt keinen Erwerbszweck und hat ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzungen. 

Artikel 3 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechtes werden, welche Ziel und Zweck anerkennen und zu dessen Förderung bereit sind. 

Der Verein besteht aus:

  • Einzelmitgliedern 
  • Ehepaaren/Partnerschaften 
  • Kollektivmitgliedern (juristische Personen) 

Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe der Beitrittserklärung und mit der Aufnahme durch den Vorstand erworben.
Der Austritt auf Ende eines Kalenderjahres erfolgt durch eine schriftliche Erklärung zuhanden des Vorstandes.
Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen. Einem ausgeschlossenen Mitglied steht das Recht zu, an die nächste Mitgliederversammlung zu rekurrieren. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig ohne Angabe von Gründen.
Mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod endet die Mitgliedschaft. 

Artikel 4 Gönner
Gönner ist, wer den Verein finanziell unterstützt, ohne Mitglied zu sein. Er hat das Recht, auf Wunsch an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilzunehmen. 

Artikel 5 Finanzielle Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über Zuwendungen, Spenden und Erträge aller Art sowie die Beiträge der Mitglieder. Die Mitglieder leisten einen Beitrag von mindestens Fr. 50.- jährlich. Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. 

Artikel 6 Organe
Die Organe des Vereins sind: 

  • Die Vereinsversammlung 
  • Der Vorstand 
  • Die Revisorinnen/Revisoren 

Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. 

Artikel 7 Vereinsversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Versammlung der Mitglieder. Weitere Versammlungen können durch den Vorstand oder auf Antrag eines Fünftels aller Mitglieder einberufen werden. Zur Vereinsversammlung werden die Mitglieder drei Wochen im Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Anträge von Mitgliedern an die Vereinsversammlung sind beim Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich einzureichen. Über verspätet eingereichte Anträge kann, sofern nicht alle an der Mitgliederversammlung anwesenden Vereinsmitglieder zustimmen, kein Beschluss gefasst werden. 

Die Vereinsversammlung hat die folgenden Befugnisse: 

  • Festsetzung und Änderung der Statuten 
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung 
  • Abnahme der Jahresberichte 
  • Wahl des Vorstandes 
  • Wahl der Revisorinnen/Revisoren 
  • Kenntnisnahme des Revisorenberichtes und Abnahme der Jahresrechnung 
  • Beschluss über das Budget inklusive der Mitgliederbeiträge 
  • Beschluss über die Auflösung des Vereins 
  • Beschluss über die Verwendung des Liquidationsvermögens im Falle der Auflösung des Vereins im Sinne der Regelung in Art. 10 hiernach. 

Jede ordnungsgemäss einberufene Vereinsversammlung ist beschlussfähig.
Einzelmitglieder und Kollektivmitglieder verfügen in der Vereinsversammlung über eine Stimme, Paare über zwei Stimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen werden für die Berechnung des Mehrs nicht berücksichtigt) mit Ausnahme der Statutenänderungen und der Auflösung des Vereins, für welche eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.
Über die Verhandlungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. 

Artikel 8 Vorstand
Der Vorstand besteht in der Regel aus mindestens fünf Mitgliedern.
Die Vereinsversammlung wählt den Vorstand jeweils für zwei Jahre und bestimmt die Präsidentin/den Präsidenten. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er organisiert sich selbst. Er legt fest, wer für die einzelnen Ressorts zuständig ist und regelt die Zeichnungsberechtigung. 

Artikel 9 Revisoren
Die Vereinsversammlung wählt zwei Revisorinnen/Revisoren. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die Revisorinnen/Revisoren überprüfen die Buchführung und die Jahresrechnung, worüber sie zuhanden der Vereinsversammlung den Revisionsbericht erstatten. 

Artikel 10 Auflösung des Vereins
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen. Der Beschluss erfordert die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Im Falle einer Auflösung sind der verbleibende Gewinn und das Vermögen einer wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz und mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zu übertragen.
Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. 

Artikel 11 Schlussbestimmungen
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 11.08.2021 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. 

Biel, den 11.08.2021
Der Präsident (a.i.).             Die Vizepräsidentin (a.i.) 

 

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